Unterricht nach den Weihnachtsferien - Schreiben des Kultusministeriums

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Unterricht ab dem 10. Januar 2022 findet in Form von Präsenzunterricht statt. Gleichzeitig werden seitens des Kultusministeriums Vorkehrungen getroffen, weil „…das Infektionsgeschehen aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus aller Voraussicht nach an Dynamik gewinnen wird“.

Bezüglich des Testangebotes und der Testpflicht sollen ab dem 10. Januar 2022 folgende Regelungen gelten:

Erste Schulwoche nach den Weihnachtsferien:
Auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, sollen in Schulen, die die Testpflicht mit Antigen-Schnelltests erfüllen, in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchgeführt werden.
 
Beschränkung der Ausnahmen vom Testangebot und der Testpflicht:
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

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