Elternbeirat

 

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt...

(Auszug aus dem Schulgesetz (§ 57))

 

In der ersten Elternbeiratssitzung in diesem Schuljahr wurde NN als Elternbeiratsvorsitzender gewählt.


Zum stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden wurde NN gewählt.

Elternvertreterinnen und Elternvertreter 2024/25

 

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